Verhaltensregeln für Azubis
So gelingt der Start ins Berufsleben
Papiere mitbringen
- Girokonto für die Überweisung Ihrer Vergütung
- VL-Bestätigung von der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Union Investment. Ob Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, steht im Ausbildungs-Vertrag.
- Lohnsteuer-Karte erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeinde-Verwaltung
- Versicherungs-Bestätigung der Krankenversicherung
- Rentenversicherungs-Nummer und Sozialversicherungs-Nachweis beantragt die Krankenkasse für Sie
Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Ihr Lehrherr muss Ihnen so viel beibringen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen und die Prüfung bestehen können. Dazu muss er Ihnen u. a. geeignetes Arbeits-Material geben und Sie für die Berufsschule freistellen. Sie als Azubi sollen Ihre Arbeit sorgfältig ausführen, Weisungen befolgen, pfleglich mit Werkzeug und Räumlichkeiten umgehen. Auch wichtig: Betriebs-Interna nicht bei der nächsten Party herausposaunen.
Die zuständige Stelle kümmert sich bei Problemen
Wenn sich in der Firma niemand für Sie zuständig fühlt, dann ist der Ausbildungs-Berater Ihrer zuständigen Kammer der richtige Ansprechpartner. Er vermittelt zwischen Ausbildungs-Betrieb und Azubi. Auch Probleme mit der Berufsschule kann er meist lösen. Übrigens hilft der Ausbildungs-Berater auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder wenn der Azubi die Probezeit nicht besteht.






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