Drum prüfe, wer sich bindet
Probezeit
Dauer der Probezeit
Laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beginnt das Berufsausbildungs-Verhältnis mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Wird die Probezeit für länger als ein Drittel zum Beispiel durch Krankheit unterbrochen, verlängert sie sich um die Zeit der Unterbrechung. Eine Regelung zur Unterbrechung muss im Berufsausbildungs-Vertrag getroffen werden. Mit „Unterbrechung“ ist nicht der Besuch der Berufsschule gemeint.
Nutzen Sie die Probezeit
Versuchen Sie innerhalb der Probezeit ein umfassendes Bild von Ihren zukünftigen berufstypischen Tätigkeiten zu erhalten. Nur so können Sie feststellen, ob Sie mit Ihrer Berufswahl richtig liegen. Eine gesunde Neugierde dürfen Sie ruhig an den Tag legen. So signalisieren Sie Interesse und nutzen die Chance, die betrieblichen Prozesse und Aufgaben näher kennen zu lernen. Urlaub in der Probezeit sollte tabu sein und nur im Ausnahmefall beantragt werden.
Sprechen Sie über Probleme
Aber nicht nur die Arbeit, auch die zwischenmenschliche Chemie muss stimmen, damit Ihre Ausbildung optimal verläuft und Sie sie in guter Erinnerung behalten. Bei Problemen ist der beste Weg, ein offenes Gespräch mit den betreffenden Kollegen oder Vorgesetzten zu suchen. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen sich die Möglichkeit, selbst Stellung zu nehmen.






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