Mit dem Beginn einer Ausbildung verdienen Sie Ihr erstes eigenes Geld. Die Ausbildungs-Vergütung geht aber nicht komplett auf Ihr Konto. Mit folgenden Abzügen für Steuern und die soziale Absicherung müssen Sie rechnen.
Steuern
- Einkommen-Steuer: Bei geringem Einkommen wie in der Ausbildung können Sie im Folgejahr die Steuern wiederbekommen.
- Solidaritäts-Zuschlag: So heißt die Steuer für den Aufbau der ostdeutschen Bundesländer.
- Kirchensteuer: Ganz egal, ob protestantisch oder römisch-katholisch. Die Kirchensteuer wird von der Einkommen-Steuer berechnet und beträgt ca. 9 Prozent.
Pflichtversicherungen
- Gesetzliche Rentenversicherung: Knapp 20 Prozent Ihres Bruttolohnes fließen in die Rentenversicherung.
- Arbeitslosen-Versicherung: Damit Sie im Fall der Arbeitslosigkeit Unterstützung bekommen, müssen Sie 1,4 Prozent Versicherung zahlen.
- Krankenversicherung: Die Beiträge betragen 15,5 Prozent.
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